Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert lediglich den Grundschutz. Dieser Grundschutz kommt nur für einen Teil der anfallenden Kosten auf, wie groß ihr Eigenteil ist hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Bedarfssituation
keine ausreichende Finanzierung aus der Pflege-Pflichtversicherung
Finanzierung der Deckungslücke aus eigenem Einkommen und Vermögen
betroffen sind auch Schenkungen der letzten 10 Jahre
im nächsten Schritt werden Ehegatten und Kinder unterhaltspflichtig
Pflegeabsicherung könnte als Vermögens- bzw. Erbschaftsschutz dienen