Biogasversicherung mal anders
In den 80er Jahren konzipierte Johann Sedlmeister eine Biogasanlage. Heute ist sie ein Technologie Denkmal und ein kleines Museum. Damals hat man bestimmt nicht als erstes an den Versicherungsschutz gedacht, sondern sie war vor allem eins: revolutionär.
Die Pioniere waren damals davon überzeugt, dass sich aus Gülle Energie gewinnen lässt, zum Teil mit abenteuerlichen Konstruktionen.
Infolge der Ölkrise wurden vermehrt Biogasanlagen gebaut. Als im Jahr 1990 der Vorläufer des EEG das Stromeinspeisegesetz in Kraft trat, das erstmals eine feste Vergütung zusicherte, und es den Landwirten ermöglichte Biogasanlagen in Kraft-Wärme- Kopplung zu betreiben, wurden die Anlagen noch nach Einzelabsicherung versichert.
Um 2004 als die erste Novellierung des 2000 in Kraft getretenen EEG´S, die Vergärung von eigens angebauten Energiepflanzen mit einem Zuschlag bei der Vergütung belohnt wurden, stiegt die Zahl der Anlagen weiter stark an.
Und die Versicherer haben sich regelrecht darum gerissen das Risiko Biogasanlagen zu zeichnen.
Versicherungsschutz zu erhalten war recht einfach. Eine konkrete Risiokoanalyse war zweitranig es spielte weder die Art der Biogasanlage noch des Motorenherstellers, der Fütterung, der elektrischen Leistung, des Neuwertes sowie weiterer Risikoinformationen eine große Rolle.
Auf dem Versicherungsmarkt gab es kaum einen Versicherer, der nicht bereit war eine Quotierung abzugeben.
Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz waren recht großzügig ausgelegt.
Zu dem damaligen Zeitpunkt haben sich die Gesellschaften regelrecht im Beitrag unterboten, es kam zu regelrechten „Dumpingpreisen“, und dies zu einem sehr umfangreichen Versicherungsschutz.
Hinzu kamen sehr niedrige Selbstbehalte je Schadensfall. 1.000 € in der Maschinenversicherung und 2 Tage in der Maschinenbetriebsunterbrechung waren zu dieser Zeit normal.
Auch der Einschluss von Erweiterungen ohne Prämienzuschlag war in dieser Zeit normal. Es gab kaum ausformulierte Regelungen bezüglich der Wartungen und der Revisionen.
Vor rund 10 Jahren haben sich einige Versicherer aus dem Bereich Biogasversicherungen komplett rausgezogen.
Der Begriff Sanierung wurde bekannt, sprich die Konditionen wurden angepasst.
Die Versicherer fingen an ihre Altverträge zu sanieren, so kam es zu Erhöhungen der Jahresprämie durch risikogerechte Einstufungen, sowie zu Erhöhungen der Selbstbehalte. Selbstbehalte von 10.000 Euro in der Maschinenversicherung und 7 Tage bei der Maschinenbetriebsunterbrechungs-versicherung wurden vor 10 Jahren normal und haben sich bis heute gehalten.
Heute wie vor 10 Jahren haben sich viele Versicherer aus dem Segment herrausgezogen, andere zeichnen bis heute nur Neuanlagen.
An der Situation für Altanlagen hat sich bis zum heutigen Tag nicht viel verändert, es wird immer schwieriger diese zu versichern. Als Altanlagen werden laut den Versicherern Anlagen definiert die älter als 3 Jahre sind.
Altanlagen werden seltener gezeichnet. Bei Zeichnung muss mit Einschränkungen im Versicherungsschutz gerechnet werden.
Die Absicherung von schadensbelasteten Anlagen ist in der Branche nicht gewünscht. Bei Abschluss muss man mit höheren Prämien, sowie höheren Selbstbehalten rechnen.
Wo vor 20 Jahren noch ein kleines Telefonat ausgereicht hat , und wenige Angaben reichten, ist heute größtenteils sogar eine Vorortbesichtigung notwendig, wie auch eine umfangreiche detaillierte Risikoanalyse erforderlich, um ein Angebot zu erhalten. Einige Versicherer versichern zum Beispiel nur noch namenshafte Hersteller.
Die Versicherungsbranche wird vorsichtiger.
Eine genaue Angabe der Versicherungssumme ist heute Grundlage für den Versicherungsschutz, diese sollte auch regelmäßig geprüft werden.
Nicht nur im Bereich der Maschinenversicherungen gibt es für bestimmte Positionen Ausschlüsse oder Vorgaben, auch im Haftpflichtbereich werden für einige Bestandteile, besondere Absicherungen vorausgesetzt.
Die Erfahrungen aus der Schadenpraxis zeigen, dass Biogasanlagen oft von Störungen, Stillstand und Brand- und Maschinenbruchschäden betroffen sind. Ursächlich dafür können Planungs-, Ausführungs- oder Betriebsführungsfehler sein.
Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf den Folgeschäden, wie Ertragsausfall oder Umweltschäden durch auslaufendes Gärsubstrat, da diese den Sachschaden um ein Mehrfaches übersteigen können.
Außerdem sind Biogasanlagen äußeren Gefahren ausgesetzt. Zum Beispiel
- Sturm
- Schneedruck
- Frost
- Hagel
- Blitz und Überspannung
- Überschwemmung
- Starkregen
- Feuer
- Vandalismus
Schaut man sich nun die Schadenshöhe und die gezahlten Beiträge an, sieht man warum die Versicherungswelt regiert hat.
Leider trifft es hier auch nicht schadensbelastete Anlagenbetreiber.
Da auch hier weiterhin das Potenzial für einen Großschaden gegeben ist.
Kommt es zum Schaden prüft die Versicherung, die sogenannte Schadensquote, des Versicherungsnehmers und passt bei Schaden gegeben falls die Prämie und den Selbstbehalt an. Bei diesem Vertragsverhältnis wird dann zukünftig der Schadensverlauf beobachtet. Kommt es zu keinem weiteren Schaden reichten, die bis dahin festgelegte Sanierungsmaßnahmen, kommt es zu weiteren Schäden prüft das Unternehmen weitere Sanierungsmaßnahmen zu diesem Vertrag.
Es kann aber auch, wie in jüngster Zeit geschehen, dass ein Unternehmen für eine Sparte den Versicherungsschutz aufkündigt.
- Schadensminderung/ Schadensverhinderung
- Durchdachte Wartungspläne
- Komplexe Sicherungsmaßnahmen
- Fundiertes Fachwisse
- Aus Fehlern lernt man, reger Erfahrungsaustausch
- Altanlagen und schadensbelastete Anlagen sind schwer zu versichern
- Hoher Selbstbehalt in der Maschinenversicherung in der Regel 10.000 Euro und in der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung einen Selbstbehalt von in der Regel 7 Tagen.
- Bei den Folienhauben stellt es sich so da, dass hier eine Abschreibung von 10 % pro Jahr erfolgt bei den meisten Gesellschaften erfolgt eine Abschreibung bis 0.
- Die Folienhauben sind meistens nur gegen Feuer und Sturm versichert.
- Wie bei den Folienhauben stellt es sich auch bei den BHKW´s auch hier erfolgt in der Regel eine Abschreibung auf 0.
- Auch bei den BHKW´s die im Flex Betrieb betrieben werden, erfolgt die Abschreibung jährlich.
- Aber nicht nur das Alter, sondern auch die Leistung kann Probleme machen, wenn zu über ein 1 Megawatt geht.
- Aber auch ein fehlender Wartungsvertrag kann zur Leistungsfreistellung des Versicherers führen
Arbeit und Sorgfalt müssen belohnt werden. Wie sind wir auf die Absicherung von Biogasanlagen gekommen? Wir wurden von Betreibern angesprochen, ob wir auch Biogas versichern.
Da diese mit der Schadensregulierung nicht zufrieden waren, Änderungskündigungen oder gleich eine Kündigung zum Ablauf erhalten haben.
Gemeinsam sind wir, die Verträge durchgegangen und haben diese zusammen analysiert. Dabei haben wir unter anderem festgestellt, dass die meisten Folienhauben schon komplett abgeschrieben sind und diese nur gegen Feuer und Sturm versichert sind.
Außerdem haben wir bei einigen Verträgen nach Schaden in der Maschinenversicherung, den Vermerk gefunden innere Bruchschäden sind ausgeschlossen.
Nach dem wir alles zusammengetragen haben, haben wir nach einer Lösung gesucht, diese haben wir in unserem jetzigen Rahmenvertrag gefunden. Solange die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, können wir diese über unseren Rahmenvertrag eindecken. Aber nicht nur das, werden BHKW´s einer Grundüberholung unterzogen oder durch einen neuen Austauschmotor ersetzt, werden die Betriebsstunden auf null gesetzt. Und die Abschreibung beginnt wieder bei 100%. Das bedeutet im Schadensfall, das die Erstattung in den meisten Fällen bei mindestens 60% liegt.
Anlagen im Flex Betrieb werden bei uns nicht jährlich abgeschrieben, sondern es werden die tatsächlichen Betriebsstunden als Grundlage genommen. Eine Abschreibung erfolgt jeweils bei 8.700 Betriebsstunden.
Wartungen müssen auch bei uns durchgeführt werden, aber wir erwarten keinen Wartungsvertrag. Der Rahmen unserer Bedingungen besagt, dass sollte kein Wartungsvertrag bestehen der Kunde für die ordnungsgemäße und ordentliche Durchführung der Wartungen und Überholungen verantwortlich ist.
Die Wartungen, die der VN selber durchführt muss er qualifiziert sein. Er gilt als qualifiziert, wenn er nachweislich vom Hersteller in die Wartung eingewiesen wurde. Anlagen bis 3.000 KWel können in der Maschinenbruchversicherung versichert werden.
Folienhauben sind über die Maschinenversicherung versichert, sprich sie sind All-Risk versichert. Der Abzug bei den Tragluftdächern ist auf 60 % beschränkt. Selbstverständlich ist auch eine Absicherung der Biologie nach einen versicherten Maschinenbruchschadens versicherbar, entweder mit 50.000 oder 100.000 Euro. Das beste zum Schluss die Selbstbehalte fangen in diesem Rahmenvertrag bei 1.000 Euro in der Maschinenversicherung und 2 Tage in der Maschinenunterbrechungsversicherung an. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes führt zur Senkung der Beitragsprämie.
Versicherte Schäden bis zu einer Höhe von 10.000€ können sofort repariert werden, wenn der Schaden sofort gemeldet wird und bildlich festgehalten wird und die beschädigten Teile aufbewahrt werden bis der Schaden reguliert wurde.
Feste Entschädigungssumme pro KWel in der Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung.
Die Risikoanalyse ist bei uns recht unkompliziert.
Einziger Nachteil die gesamte Betreuung muss über uns erfolgen inclusive der Schadensmeldung, was zum Vorteil hat man hat nur einen Ansprechpartner. Die Bearbeitung von Schäden erfolgt schneller, da alles an einer Stelle zusammenläuft. Trotz des Rahmenvertrages arbeiten wir nicht für die Versicherungen, sondern für unsere Auftragsgeber in diesem Fall den Biogasbetreiber.
Ganz nebenbei sind unsere Prämien nicht ganz unintressant.
Zurzeit arbeiten wir an Rahmenverträgen im Sachbereich. Aber schon jetzt können wir die Sparte Feuer ohne Selbstbeteiligung anbieten.
Außer der Maschinen- und Maschinenbruchversicherung mit dem Baustein Biologie, sollten auch folgende Versicherungen vorhanden sein:
- Feuerversicherung incl. Feuerbetriebsunterbrechung
- Sturmversicherung /Hagel/Elementar/innere Unruhe
- Betriebshaftpflichtversicherung incl. Umwelthaftpflicht mit Zusatzbaustein Bodenkasko
Darüber hinaus rückt auch die D&O-Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer) und die Cyperversicherung immer mehr in den Fokus.
Auch die Ertragsschadensversicherung sollte man im Hinterkopf behalten.
Die Rechtschutzversicherung wird immer wichtiger, hier bitte auch immer darauf achten, dass Verwaltungsrechtsschutz und Strafrechtschutz mitversichert sind.
Derzeit können wir dieses über unseren Rahmenvertrag landwirtschaftliche Rechtschutz für Anlagen bis 600 KWel ohne Zusatzprämie mit anbieten, ein eigenständiger Rahmenvertrag für Biogasanlagen ist in Arbeit.
Aber schon jetzt können wir alle Bereiche der Biogasanlagenversicherungen zu guten Konditionen anbieten.
Versicherungen sind notwendig um seine Einnahmen, Mitarbeiter, Umwelt und Dritte zu schützen, aber nicht jedes Risiko kann mit einer Versicherung abgedeckt werden.
Durch Sorgfalt, Arbeit und Absicherung kann aber das Risiko und Verluste minimiert werden.