In den 80er Jahren konzipierte Johann Sedlmeister eine Biogasanlage. Heute ist sie ein Technologie Denkmal und ein kleines Museum. Damals hat man bestimmt nicht als erstes an den Versicherungsschutz gedacht, sondern sie war vor allem eins: revolutionär.
Die Pioniere waren damals davon überzeugt, dass sich aus Gülle Energie gewinnen lässt, zum Teil mit abenteuerlichen Konstruktionen.
Infolge der Ölkrise wurden vermehrt Biogasanlagen gebaut. Als im Jahr 1990 der Vorläufer des EEG das Stromeinspeisegesetz in Kraft trat, das erstmals eine feste Vergütung zusicherte, und es den Landwirten ermöglichte Biogasanlagen in Kraft-Wärme- Kopplung zu betreiben, wurden die Anlagen noch nach Einzelabsicherung versichert.
Um 2004 als die erste Novellierung des 2000 in Kraft getretenen EEG´S, die Vergärung von eigens angebauten Energiepflanzen mit einem Zuschlag bei der Vergütung belohnt wurden, stiegt die Zahl der Anlagen weiter stark an.
Und die Versicherer haben sich regelrecht darum gerissen das Risiko Biogasanlagen zu zeichnen.
Versicherungsschutz zu erhalten war recht einfach. Eine konkrete Risiokoanalyse war zweitranig es spielte weder die Art der Biogasanlage noch des Motorenherstellers, der Fütterung, der elektrischen Leistung, des Neuwertes sowie weiterer Risikoinformationen eine große Rolle.
Auf dem Versicherungsmarkt gab es kaum einen Versicherer, der nicht bereit war eine Quotierung abzugeben.
Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz waren recht großzügig ausgelegt.
Zu dem damaligen Zeitpunkt haben sich die Gesellschaften regelrecht im Beitrag unterboten, es kam zu regelrechten „Dumpingpreisen“, und dies zu einem sehr umfangreichen Versicherungsschutz.
Hinzu kamen sehr niedrige Selbstbehalte je Schadensfall. 1.000 € in der Maschinenversicherung und 2 Tage in der Maschinenbetriebsunterbrechung waren zu dieser Zeit normal.
Auch der Einschluss von Erweiterungen ohne Prämienzuschlag war in dieser Zeit normal. Es gab kaum ausformulierte Regelungen bezüglich der Wartungen und der Revisionen.
Vor rund 10 Jahren haben sich einige Versicherer aus dem Bereich Biogasversicherungen komplett rausgezogen.
Der Begriff Sanierung wurde bekannt, sprich die Konditionen wurden angepasst.
Die Versicherer fingen an ihre Altverträge zu sanieren, so kam es zu Erhöhungen der Jahresprämie durch risikogerechte Einstufungen, sowie zu Erhöhungen der Selbstbehalte. Selbstbehalte von 10.000 Euro in der Maschinenversicherung und 7 Tage bei der Maschinenbetriebsunterbrechungs-versicherung wurden vor 10 Jahren normal und haben sich bis heute gehalten.
Heute wie vor 10 Jahren haben sich viele Versicherer aus dem Segment herrausgezogen, andere zeichnen bis heute nur Neuanlagen.
An der Situation für Altanlagen hat sich bis zum heutigen Tag nicht viel verändert, es wird immer schwieriger diese zu versichern. Als Altanlagen werden laut den Versicherern Anlagen definiert die älter als 3 Jahre sind.
Altanlagen werden seltener gezeichnet. Bei Zeichnung muss mit Einschränkungen im Versicherungsschutz gerechnet werden.
Die Absicherung von schadensbelasteten Anlagen ist in der Branche nicht gewünscht. Bei Abschluss muss man mit höheren Prämien, sowie höheren Selbstbehalten rechnen.
Wo vor 20 Jahren noch ein kleines Telefonat ausgereicht hat , und wenige Angaben reichten, ist heute größtenteils sogar eine Vorortbesichtigung notwendig, wie auch eine umfangreiche detaillierte Risikoanalyse erforderlich, um ein Angebot zu erhalten. Einige Versicherer versichern zum Beispiel nur noch namenshafte Hersteller.
Die Versicherungsbranche wird vorsichtiger.
Eine genaue Angabe der Versicherungssumme ist heute Grundlage für den Versicherungsschutz, diese sollte auch regelmäßig geprüft werden.
Nicht nur im Bereich der Maschinenversicherungen gibt es für bestimmte Positionen Ausschlüsse oder Vorgaben, auch im Haftpflichtbereich werden für einige Bestandteile, besondere Absicherungen vorausgesetzt.